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Gemeinschaftsschule mit Oberstufe Büdelsdorf

Eltern- und Schülerinformation zum
Wahlpflichtunterricht I

für die Schüler der zukünftigen 7. Klassen 

Schuljahr 2021/2022 


Ziele:

  • Der Wahlpflichtunterricht erweitert und vertieft den Pflichtunterricht.
  • Er umfasst neigungs- und begabungsorientierte sowie auf das jeweilige Schulprofil bezogene Wahlpflichtangebote.
  • Der Wahlpflichtunterricht leistet einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung sozialer, kommunikativer und methodischer Kompetenzen, vor allem durch die Verbindung selbständigen und kooperativen Lernens.

 


Angebote:

Die Schule bietet aus den folgenden Bereichen Angebote an:

  • Ästhetische Bildung
  • Französisch
  • Spanisch
  • Informatik
  • Technik
  • Verbraucherbildung

Struktur und Dauer der Angebote:

  • An Gemeinschaftsschulen wird das erste Wahlpflichtangebot ab Jahrgangsstufe 7 vierstündig unterrichtet.
  • Weitere Wahlpflichtangebote werden ab Jahrgangsstufe 9 zweistündig erteilt.

Belegungspflichten und Wechsel:

  • Der Schüler belegt ab Jahrgangsstufe 7
    entweder die zweite Fremdsprache oder ein anderes Wahlpflichtangebot.
  • Ein Anspruch auf die Teilnahme an einem bestimmten Wahlpflichtangebot besteht nicht.
  • Die Erziehungsberechtigten bestätigen die Wahl schriftlich.
  • Ein außerplanmäßiger Wechsel ist im Ausnahmefall und mit Zustimmung der Schulleiterin möglich.
  • An Gemeinschaftsschulen ist bei Wechsel des WPU I Faches die Versetzung in die Oberstufe ausgeschlossen.

Können Wahlpflichtangebote andere Fächer der Kontingentstundentafel ersetzen?

  • Nein.
  • Wahlpflichtangebote dienen der individuellen Schwerpunktbildung, während in den Pflichtfächern der Stundentafel die für alle Schülerinnen und Schüler verbindliche Grundbildung vermittelt wird.

Hat die Schülerin / der Schüler einen Anspruch darauf, dass die Schule eine bestimmte Fremdsprache vorhält oder ein bestimmtes anderes Angebot macht?

  • Nein.
  • Weder Schülerinnen und Schüler noch die Eltern können die Einrichtung einer bestimmten Fremdsprache oder eines bestimmten Wahlpflichtangebotes einfordern.

Muss die Schülerin / der Schüler die 2. Fremdsprache als Wahlpflichtangebot wählen, um den Ersten allgemeinen Schulabschluss zu erlangen?

  • Nein.
  • Gemäß Prüfungsordnung ist die 2. Fremdsprache keine Voraussetzung für den Erwerb des Ersten allgemeinen Schulabschlusses.

Muss die Schülerin / der Schüler die 2. Fremdsprache als Wahlpflichtangebot wählen, um den Mittleren Schulabschluss zu erlangen?

  • Nein.
  • Gemäß Prüfungsordnung ist die 2. Fremdsprache keine Voraussetzung für den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses.

Muss eine Schülerin / ein Schüler die 2. Fremdsprache bereits in der Sek. I als Wahlpflichtangebot wählen, um die Hochschulreife zu erlangen?

  • Nein.
  • Kenntnisse einer 2. Fremdsprache sind zwar Voraussetzung für das Abitur, diese können an Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und allgemeinbildenden bzw. beruflichen Gymnasien aber auch noch während des Besuches der Oberstufe erworben werden.

Wichtige Hinweise und Tipps:

  • Es macht keinen Sinn, den Kurs zu wählen, den auch meine beste Freundin oder mein Freund wählt, die/den sehe ich im regulären Unterricht und in der Pause.
  • Wählt nach Euren Neigungen und Fähigkeiten.
    Das Wahlpflichtfach ist ein Hauptfach.
  • Allen, denen Englisch nicht so leichtfällt, rate ich von der Wahl einer zweiten Fremdsprache ab. Sie ist weder für den Erwerb des Ersten allgemeinen Schulabschlusses, noch des Mittleren Schulabschlusses noch zum Übergang in die Oberstufe notwendig. s. Folien 10 und 11
  • Eine frühe Eingabe sichert nicht die „besten Plätze“ d.h. es muss innerhalb der Frist gewählt werden, aber am Ende der Frist werden alle Wahlen gleichwertig betrachtet.


Ich wünsche ein gutes Gelingen!
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Das geht am besten über IServ oder das Kontaktformular.

Sabine Baum
Koordinatorin Unterstufe