Abschlüsse in der Mittelstufe (Sekundarstufe I)

Koordination Jahrgänge 9/10

​Kontakt:

​Mail: Britta Schramm

Erster allgemeiner Schulabschluss (ESA)


Zentrale Abschlüsse


Termine ESA:

- ab 16.03. - 20.03.26 Herkunftssprachenprüfung, mündlich

- schriftliche Prüfung Englisch: 29.04.2026

- schriftliche Prüfung Deutsch: 05.05.202614.04.2026

- Herkunftssprachenprüfung, schriftlichschriftliche

- Prüfung Mathematik: 08.05.2026

- sprachpraktische Prüfung Englisch 18.-20.05.2026

- mündliche Prüfungen: ab 15.06.2026


Wie kommt die Endnote zustande?

Fächer ohne Prüfungsteil: Vornote = Endnote

Fächer mit schriftlicher Prüfung (Deutsch, Englisch, Mathematik):      

Vornote (z.B. „3“) und Note der Abschlussarbeit (z.B. „4“)   im Verhältnis 2:1 (Beispiel: insgesamt „3“)

Fächer mit mündlicher Prüfung ebenso im Verhältnis 2:1



Wann ist der Abschluss erreicht?

wenn nach erfolgreicher Abschlussprüfung nicht mehr als eine Endnote schlechter als „ausreichend“ („4“) ist und keine Endnote „ungenügend“ („6“) erteilt worden ist (auf der Anforderungsebene ESA, */A-Niveau); inklusive Projektpräsentationsnote


Wann wird man nach Klasse 10 versetzt?

Der Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses berechtigt zum Aufstieg in die Jahrgangsstufe 10, wenn die Leistungen, bezogen auf die Anforderungsebene zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses, in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind und kein Fach mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ benotet wurde. Dabei gilt innerhalb der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache, dass ein mit „ausreichend“ benotetes Fach auszugleichen ist, um einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 innerhalb der Fächergruppe zu gewährleisten. Weitere Zugangsmöglichkeiten in die Jahrgangsstufe 10 (zum Beispiel über das Ganzjahreszeugnis) regelt § 6 der Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen vom 21.6.2019 (siehe https://za.schleswig-holstein.de).



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