Ab Klassenstufe 7:
Der Wahlpflichtunterricht (WPU)
Rahmenbedingungen:
Der Wahlpflichtunterricht I ist 4-stündig pro Woche. Jeweils 2 Doppelstunden.
Der Wahlpflichtunterricht I läuft kontinuierlich 4-stündig von Klasse 7 bis 9/10 (je nach Abschluss).Während dieser 3 bzw. 4 Jahre kann/sollte der WPU I nicht gewechselt werden.
Wichtig:
Um an einer Gemeinschaftsschule mit Oberstufe, die Oberstufe besuchen zu können, muss der WPU I 4 Jahre durchgängig besucht worden sein! Ansonsten geht eine Versetzung in die Oberstufe nur durch einen qualifizierenden Mittleren Bildungsabschluss (MSA).
Wahl einer Fremdsprache:
Angeboten werden Französisch und Spanisch. Aber jeweils nur ein Kurs. Wie bei den anderen WPUs entscheidet auch hier das Los bei zu vielen BewerberInnen.WICHTIG: Eine Fremdsprache sollte nur gewählt werden, wenn man im Fach Englisch mindestens sicher im mittleren Niveau (Kreuze im ersten oder zweiten Kästchen hat) arbeitet. Hier muss vor der Wahl eine Rücksprache mit der jeweiligen Englisch-Lehrkraft und der Klassenleitung stattfinden. Bewegung und Gesundheit:Hier muss per Schwimmausweis mindestens das Schwimmabzeichen Bronze nachgewiesen werden.
Wahl:
Gewählt wird am Ende des sechsten Schuljahres über eine Online-Tool. Die Bekanntgabe, wer in welchem WPU ist, erfolgt aber erst zu Beginn des siebten Schuljahres.Die Schüler*innen haben die Möglichkeit 3 Wünsche anzugeben. JEDER der Wünsche kann "in Erfüllung" gehen! Die Wahl muss also sehr gut überlegt sein.
Wertung:
Der WPU I zählt im Zeugnis genau so viel wie Mathe, Deutsch, Englisch oder auch jedes andere Fach. Besonders wichtig ist dies in Klasse 9 und 10, wenn es um die Versetzung in die nächste Klassenstufe und / oder um das Bestehen des jeweilige Abschlusses geht.
Wichtig:
Die Schüler*innen sollten den WPU I nach Interesse und Talent wählen. Nicht danach, welchen WPU I die beste Freundin, der beste Freund wählt! Besprechen Sie dies ganz in Ruhe.
Aber am Ende haben Sie als Eltern das letzte Wort!
Mein Kind möchte in die Oberstufe.
Muss es den WPU Fremdsprache belegen?
NEIN! Auch mit jedem anderen WPU (und natürlich bei Erfüllung der Versetzungskriterien) kann Ihr Kind in die Oberstufe versetzt werden. Voraussetzung: Der WPU wurde 4 Jahre durchgängig belegt.Ihr Kind muss dann in Klasse 11 die zweite Fremdsprache wählen.