Unsere Schulkonferenzdelegierten

Name Klasse Aufgabe
Thore Langen 10b gewählter Delegierter für den 10. Jahrgang
Betül Dogan 11a gewählte Delegierte für den 11. Jahrgang
Lena Rieck 12a gewählte Delegierte für den 12. Jahrgang
Jan Niklas Bredenbeck 13a gewählter Delegierter für den 13. Jahrgang
Lennart Sass 13b gewählter Delegierter für den 13. Jahrgang
Lara Portukat 13b Mitglied des Schülersprecherteams
Mareike Schönbach 13b Mitglied des Schülersprecherteams
Déesirée Dierks 12b Mitglied des Schülersprecherteams
Bünyamin Tuctu 12b Mitglied des Schülersprecherteams
Sven-Niklas Hansmann 12b Mitglied des Schülersprecherteams
Jan Philip Benckert 12a Mitglied des Schülersprecherteams
Elias Arp 10c Mitglied des Schülersprecherteams

Gemäß der 2. Auflage des Statuts der Schülervertretung

§17 Vertreter der Schulkonferenz

(1) Die Schülervertretung stellt ein Drittel der Vertreter in der Schulkonferenz (12 Vertreter). Die Plätze, die nicht durch das Schülersprecher-Team belegt sind, werden in einer Klassensprecherkonferenz bis spätestens 31.10. des Schuljahres zur Wahl gestellt. Wählbar ist jeder Schülervertreter ab der achten Klasse.

(2) Die 5 Plätze der Vertreter in der Schulkonferenz sind folgendermaßen zu besetzten:

  • Klasse 8:        1 Vertreter
  • Klasse 9:        1 Vertreter
  • Klasse 10:      1 Vertreter
  • Oberstufe:     2 Vertreter

(3) Die Amtszeit eines Vertreters der Schulkonferenz dauert ein Jahr. Er/Sie bleibt bis zur Neubesetzung des Postens durch die in (1) beschriebene Wahl im Amt.

(4) Des weiteren werden 3 stellvertretende Vertreter der Schulkonferenz nach den selben Regeln wie in (1) beschreiben gewählt. Dabei darf jeder willige Kandidat auf einen der Plätze gewählt werden.

(5) Die Amtszeit eines stellvertretenden Vertreters der Schulkonferenz dauert ein Jahr. Er/ Sie bleibt bis zur Neubesetzung des Postens durch die in (4) beschriebene Wahl im Amt.

Anmerkung: Sollten die Plätze nicht wie in (2) zu belegen  sein, darf jeder willige Kandidat auf einen der Plätze gewählt werden.

§ 18 Aufgaben der Vertreter der Schulkonferenz

(1) Die Vertreter der Schulkonferenz nehmen als Vertreterin oder Vertreter der Schülerinnen und Schüler an der Schulkonferenz (§ 62 Abs. 8 SchuIG) teil und vertreten dort die Meinung der Schülerschaft nach den in der Klassensprecherkonferenz beschlossenen Beschlüssen.

(2) Die Vertreter der Schulkonferenz und die stellvertretenden Vertreter der Schulkonferenz sind verpflichtet, nach entsprechender Ladung per IServ, an den Sitzungen des Schülersprecher-Team zur Vorbereitung der Schulkonferenz teilzunehmen.

(3) Die Vertreter der Schulkonferenz und die stellvertretenden Vertreter der Schulkonferenz sind verpflichtet, an den Sitzungen der Klassensprecherkonferenz teilzunehmen.

Anmerkung: Sollte einer der Vertreter der Schulkonferenz seine Pflichten nicht wahrnehmen können, ist dieser verpflichtet das Schülersprecher-Team rechtzeitig schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen. Dieses informiert die stellvertretenden Vertreter der Schulkonferenz, die die Aufgaben in diesem Fall.
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Am Ende seiner/ihrer Amtszeit erhält der/die Schulkonferenzdelegierte, neben der Erwähnung im Zeugnis, ein Zertifikat über sein/ihr Engagement und die Bescheinigung, dass er/sie dieses Amt bekleidet hat von dem Vorstand der Schülervertretung.