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Gemeinschaftsschule mit Oberstufe Büdelsdorf

Abitur

 

Das Abitur besteht aus zwei Blöcken: Der erste Block setzt sich zusammen aus den Einzelleistungen der einbringpflichtigen Fächer der Qualifikationsphase. Der zweite Block ist die Abiturprüfung.

Zur Abiturprüfung zugelassen wird nur diejenige Person, die die in Block 1 erforderliche Mindestpunktzahl erreicht. Die Leistungen aus der Qualifikationsphase werden dabei gleich gewertet. Die Ergebnisse aus Qualifikationsphase und die Ergebnisse aus der Abiturprüfung gehen im Verhältnis 2:1 in die Endnote ein.

Der derzeitige 12. und 13. Jahrgang (Schuljahr 21/22) macht sein Abitur noch nach den Regelungen der aleten OAPVO, der 11. Jahrgang nach der neuen OAPVO. Deshalb sind im Folgenden sowohl die Regelungen der alten als auch der neuen OAPVO aufgeführt.

 

 

Block 1: Einzelleistungen der Qualifikationsphase

In Block I einzubringen sind mindestens die Ergebnisse der Qualifikationsphase aus vier Schulhalbjahren:

  • 4 Ergebnisse einer Naturwissenschaft (nur auslaufende OAPVO: 4 Ergebnisse aus den Naturwissenschaften)
    • Nur auslaufende OAPVO: 4 Ergebnisse aus den profilergänzenden Fächern
    • Nur neue OAPVO: 1 Ergebnis des Profilseminars
  • 1 Ergebnis Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel
  • bei neu beginnender Fremdsprache: die Ergebnisse aus Klasse 13 (Q2)
  • alle 4 Ergebnisse Geschichte (nur auslaufende OAPVO: 2 Ergebnisse Geschichte)
  • 2 Ergebnisse Geo oder WiPo
  • 2 Ergebnisse Religion oder Philosophie

Darin enthalten oder zusätzlich müssen folgende Ergebnisse eingebracht werden:

  • alle 4 Ergebnisse des Profilfachs
  • alle 4 Ergebnisse der drei Kernfächer
  • des vierten (und evtl fünften Abiturprüfungsfachs)

Insgesamt müssen 36 Einzelleistungen erbracht werden, so dass sich die/der Schüler*in weitere Leistungen der Qualifikationsphase frei auswählen kann. Sport darf dabei nur mit maximal drei Einzelergebnissen einfließen.

Die Einzelergebnisse werden nach der Formel in Anlage 4 der OAPVO in Punkte umgerechnet. Insgesamt müssen mindestens 200 Punkte und dabei 29 mal mindestens jeweils fünf Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein. Keine der Leistungen darf 0 Punkte betragen.

Anlage 4 der OAPVO (alt und neu):

Block 2: Die Abiturprüfung

Die Abiturprüfung zum Abschluss der Profiloberstufe besteht wahlweise aus vier oder fünf Prüfungen in unterschiedlichen Fächern. In drei Fächern - dem Profil gebenden Fach und zwei Kernfächern - finden schriftliche Prüfungen statt. Die vierte Prüfung ist wahlweise eine mündliche Prüfung oder eine Präsentationsprüfung. Eine freiwillige fünfte Prüfung kann entweder eine mündliche Prüfung oder eine „Besondere Lernleistung“ sein.

Die Prüfungsfächer wurden durchgängig in der Einführungs- und Qualifikationsphase belegt.

Auslaufende OAPVO:

Jede Schülerin und jeder Schüler entscheidet am Beginn des dritten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase, in welchen Fächern die Abiturprüfung abgelegt werden soll und welche Form die vierte und gegebenenfalls fünfte Prüfung haben soll. Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt werden:

Neue OAPVO (ab Schuljahr 2021/22):

Jede Schülerin und jeder Schüler entscheidet am Ende der Einführungsphase, in welchen Kernfächern die Abiturprüfung abgelegt werden soll. Die Entscheidung, welche Fächer viertes und ggf. fünftes Prüfungsfach sein sollen und in welcher Form die Prüfung abgelegt werden soll (mündliche Prüfung oder Präsentationsprüfung) wird am Beginn des dritten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase getroffen. Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt werden:

Erstes und zweites schriftliches Abiturprüfungsfach sind zwei der drei Kernfächer (Deutsch, Fremdsprache, Mathematik).
Drittes schriftliches Abiturprüfungsfach ist das Profil gebende Fach.
Aus jedem Aufgabenfeld muss mindestens ein Fach Prüfungsfach gewählt werden.

Die ausgewählten Fächer wurden durchgängig in der gesamten Oberstufe unterrichtet.
Sport kann als Profil gebendes Fach drittes Prüfungsfach sein oder in allen anderen Profilen viertes Prüfungsfach.
Kernfächer können nur erstes oder zweites Prüfungsfach sein.