Aufnahmekriterien für die 5. Klasse
Beschluss der Schulkonferenz der Heinrich-Heine-Schule vom 05.12.2019
Die Schulkonferenz hat folgende Kriterien für die Schüleraufnahme an der Heinrich-Heine-Schule (Grundlage ist der Erlass zur Festlegung der Aufnahmemöglichkeiten an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sowie Empfehlungen zur Bestimmung der zuständigen Schule und der Aufnahmemerkmale vom 21. Nov. 2011 zuletzt geändert am 15. Jan. 2015) am 14.12.2017 beschlossen
Die hier genannten Kriterien sind identisch mit denen der Überfachlichen Kompetenzen gemäß der in der Anlage 4 genannten Zeugnisvorlage. Um die erforderliche Gleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten werden die Angaben gemäß §7 Absatz 1 Punkt 1 ZVO zu dem Raster der Überfachlichen Kompetenzen (Anlage 4) in Analogie gesetzt.
Für die Beurteilung des Aufnahmekriteriums „Besondere Leistungen bei den überfachlichen Kompetenzen“ wird ein Punkteverfahren verwendet.
Folgende Punkte fallen unter die überfachlichen Kompetenzen:
1. Arbeitsorganisation
2. Anwenden von Methoden
3. Konzentration
4. Selbstständigkeit
5. Engagement
6. Teamfähigkeit
7. Konfliktfähigkeit
Sie werden mit fünf Aussagen bewertet (bzw. Punkten):
1. Sicher = 5 Punkte
2. Überwiegend sicher = 4 Punkte
3. Teilweise sicher = 3 Punkte
4. Überwiegend unsicher = 2 Punkte
5. Unsicher = 1 Punkte
6. Nicht bewertet = 0 PunkteIm Auswahlverfahren erhalten die Schüler in der Reihenfolge der errechneten
Gesamtpunktzahl absteigend die zu vergebenden Plätze. Bei Punktgleichheit
mehrerer Bewerber für den letzten Schulplatz, entscheidet das Los.
6. Alle weiteren Plätze werden im Losverfahren vergeben.
(Letzte Änderungen: 12.02. 2020)