Der Schulhund - Was ist hundegestützte Pädagogik in der Schule?
Der Schulhund
1. Was ist hundegestützte Pädagogik in der Schule?
Bei der hundegestützten Pädagogik in der Schule wird eine Lehrkraft regelmäßig von ihrem Hund in der Schule unterstützt.
Der regelmäßige Einsatz von Hunden in der Schule trägt zur Verbesserung der Lernatmosphäre und der individuellen Leistungsfähigkeit bei und beeinflusst das Sozialverhalten der Schüler/innen positiv.
Auch kann Unfallprävention betrieben und Ängste abgebaut werden, da behutsam und unter Aufsicht der richtige Umgang mit Hunden erlernt wird.
Als Schulhund eignen sich nur sehr gut erzogene Hunde (rasseunabhängig), die einen hohen Stresspegel ertragen ohne Zeichen von Aggression zu zeigen.
Eine gewissenhafte Gesundheitskontrolle im Hinblick auf Impfungen und Parasitenvorsorge beim Hund muss gewährleistet sein.
2. Warum ein Schulhund?
- “Ein Schulhund schafft ein besseres Schulklima“
Der Hund bringt die Schüler zum Lachen verbessert die Stimmung. Studien zeigen, dass bei z.B. gedrückter Atmosphäre ein Tier negative Gedanken unterbrechen kann, indem es die Aufmerksamkeit auf sich zieht. (Vgl. Katscher / Friedmann) Dies gilt übrigens nicht nur für die Schüler, sondern auch fürs Lehrerkollegium.
- “Hunde lehren neue Wege des Umgangs mit Aggressionen“
Hunde reagieren auf rücksichtsloses Verhalten mit vorsichtigem Rückzug. Damit zeigen sie Kindern auf neutrale, nicht vorwurfsvolle oder wertende Weise (was uns Lehrern ab und an nicht gelingt), dass ihnen unkontrollierte Aggression enselbst schaden. Dennoch sind die Kinder nicht verletzt. Die grundsätzlich fast bedingungslose Akzeptanz des Tieres macht die Kritik leichter annehmbar. (Vgl. Vanek-Gullner)
- “Mehr Frustrationstoleranz und Kritikfähigkeit“
Ein Hund macht spürbar: „Ich nehme dich so an wie du bist“. Unabhängig davon, wer und was wir sind, vermittelt das Tier emotionale Wärme und bedingungslose Akzeptanz. Gerade unsere Schüler leiden oft an geringem Selbstbewusstsein und reagieren deshalb aggressiv. Dadurch trifft man im Schulalltag immer wieder auf zwei Kernprobleme: Zum einen wird konstruktive Kritik oft als Angriff auf die eigene Person empfunden – das Kind fühlt sich verletzt und zieht sich zurück. Durch eine „Auszeit“ zum Streicheln oder Spazieren gehen kommen Kinder wieder zur Ruhe und lassen auch dem Lehrer wieder eine Chance. Zum anderen fällt es unseren Schülern oft schwer im Spiel zu verlieren. Ausscheiden verletzt – im Spiel und im Leben. Im spielerischen Tun mit dem Hund werden Rückschläge geübt. Versagen wird durch die Akzeptanz des Tieres annehmbar. (Vgl. Vanek-Gullner)
- “Hunde ermutigen”
Die bereits erwähnte bedingungslose Annahme eines Hundes macht stark. Dieser „Ermutigungs-Effekt“ wird dadurch verstärkt, dass eine funktionierende Kommunikation mit einem Hund überzeugendes Auftreten unabdingbar voraussetzt. Jeder Befehl führt nur dann zum Erfolg, wenn er mit innerer Entschlossenheit gesprochen wird (Vgl. Vanek-Gullner). Empirische Studien bestätigen: Hundebesitzende Kinder sind selbstbewusster als gleichaltrige Nichttierbesitzer. Selbst Kinder, die lediglich in einer Schulklasse für ein Tier Sorge tragen, zeigen signifikant mehr Selbstachtung (Vgl. Bergesen).
- “Ein Schulhund für die Gemeinschaft“
Wissenschaftlich bewiesen ist, dass Kinder durch „soziale Katalysatoren“ (Hund) leichter mit anderen Kindern Kontakte knüpfen (Vgl. Guttmann). 2001 beobachtete Ortbauer das Sozialverhalten sechsjähriger Kinder ohne Haustier, die in ihrer Klasse regelmäßig Kontakt zu Hunden hatten. Soziale Beziehung und gemeinsame Aktivitäten der Schüler nahmen in der Häufigkeit zu. Besonders in sich gekehrte Kinder brachten sich aktiver in das soziale Geschehen ein (Vgl. Ortbauer).
- “Hunde fördern unsere Sensibilität“
Kindliche Heimtierhalter erzielen bessere Leistungen in der nonverbalen Kommunikation als Gleichaltrige, die kein Haustier besitzen (Vgl. Guttmann in Vanek-Gullner). Besonders eine Partnerschaft mit einem Hund sensibilisiert für den Nächsten. Da der Vierbeiner lediglich nonverbale Sprachanteile umsetzen kann, muss man sich auf das tierische Gegenüber einstellen. Gerade verhaltensauffällige Kinder treten oft rücksichtslos oder/und unbeherrscht auf. Dadurch erleben viele zu selten, dass liebevolles Verhalten positive Reaktionen hervorruft. Durch die Interaktion mit dem Hund werden die eigenen Möglichkeiten zur Empathie oft geweckt (Vgl. Katscher/ Beck).
Darüber hinaus
•schafft der Hund eine besondere Atmosphäre im Klassenzimmer
•fördert und unterstütz er einzelne Schüler
•liefert er motivierende Sprech- und Schreibanlässe
•motiviert er, ausführliches Wissen zum Thema Hund zu erarbeiten
•lässt er Tierschutzaspekte erleben
•sorgt er für Bewegung in der frischen Luft
•stärkt er die sozial-emotionale Kompetenz aller Kinder
3. Ausbildung und Einsatz des Mensch-Hund-Teams
Die Ausbildung und der Einsatz der Schulhunde erfolgt immer im Team „Hund und Hundeführer/in“, bei dem/der der Hund als „Familienmitglied“ art- und tierschutzgerecht im Haushalt lebt.
Eine gute Teambildung zwischen Hund und Hundeführer/in ist neben bestimmten charakterlichen Eigenschaften Grundvoraussetzung für den dauerhaften und sinnvollen Einsatz Hundes.
Der/die Hundeführer/in nimmt regelmäßig am Austausch zur hundegestützten Pädagogik oder dem Einsatz von Therapiehunden in speziellen Weiterbildungen oder mit qualifizierten Vereinen, Hundeschulen, Arbeitskreisen oder Fachleuten zum Thema teil.
Der Hund muss, auch im Einsatz, die Möglichkeit haben, sich auf einen Ruheplatz zurückzuziehen.
Für die Schüler/innen müssen Regeln im Umgang mit dem Hund etabliert werden, um dem Hund Hilfestellungen beim Einsatz zu geben und um Stress zu reduzieren.
Eltern müssen vor dem Einsatz des Hundes im Klassenzimmer darüber informiert werden.
Für Kinder mit Phobien und/oder Allergien sind individuelle Absprachen zu treffen, damit auch sie am Projekt möglichst teilnehmen können, z. B. durch Vermeidung des direkten Kontaktes oder behutsame Gewöhnung zum Abbau von Ängsten.
Mögliche Lösungen für schwere Allergiker könnten sein, dass sie in den Unterrichtsstunden, in denen der Schulhund in der Klasse eingesetzt werden soll, einen Mundschutz und Schutzhandschuhe tragen, sofern die Allergie es zulässt und/oder den Unterricht einer Parallelklasse besuchen, um den Kontakt mit Allergenen zu minimieren, falls andere Maßnahmen nicht ausreichen.
Schülerinnen und Schüler dürfen niemals einzeln oder in Gruppen ohne fachkundige Aufsicht mit dem Hund zusammen sein.
Es ist geplant im 5. und ggf. auch 6. Jahrgang je eine Stunde pro Woche in Doppelbesetzung den Unterricht mit dem Schulhund zu begleiten, z. B. IDA, Klassenlehrerstunden oder Unterrichtsfächern. Auch der Einsatz im Trainingsraum erscheint sinnvoll.
Ebenso ist eine „Verfügungsstunde“ sinnvoll, in der das Mensch-Hund-Team einmal pro Woche in Klassen eingesetzt werden kann, in denen ein Einsatz aktuell wünschenswert ist.
Des Weiteren begleitet der Schulhund ggf. den Unterricht der hundeführenden Lehrkraft.
4. Hygienebestimmungen
Es liegt jährlich ein Gesundheitsattest eines Tierarztes vor, der eine gute Allgemeinverfassung, regelmäßige Entwurmung oder/und Kotproben, vorgeschriebene Impfungen und Ektoparasitenprophylaxe attestiert.
Der Hund darf keinen Zugang zur Küche oder in Unterrichtsräume erhalten, in denen Lebensmittel zubereitet werden.
Eine Möglichkeit zur Händedesinfektion (z.B. mit Stirillium virugard) muss im Klassenraum gegeben sein.
Ein desinfizierendes Reinigungsmittel und geeignetes Material zur Entfernung von Ausscheidungen muss für Notfälle im Klassenraum vorhanden sein.
Gefäße (Wasserschüssel, Futternapf), Spielzeug, Hundedecken, -geschirr, -tücher etc. werden in einem getrennten Schrank, Schubladen oder Behältern aufbewahrt und regelmäßig gereinigt.
5. Versicherungsschutz
Der Hund ist als „Schul- bzw. Therapiehund“ bei einer Tierhalterhaftpflicht von der Hundeführerin/dem Hundeführer zu versichern.
Da der Einsatz eines Schulhundes als Teil des Schul- und Unterrichtskonzeptes durchgeführt wird, besteht für alle Beteiligten der Versicherungsschutz durch die Unfallkasse Nord.
6. Kosten
Die für den Hund anfallenden Kosten für z.B. Hundesteuer, Tierarzt, Versicherung, Versorgung usw. werden vom Hundeführer/der Hundeführerin getragen.
Stand: 20/08/2018
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