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Gemeinschaftsschule mit Oberstufe Büdelsdorf

Wahlpflichtunterricht

WPU I

An der Gemeinschaftsschule ist der WPU I ab der 7. Jahrgangsstufe Pflichtunterricht. Er wird 4-stündig erteilt und die Wahl erfolgt für 4 Jahre. Ein Wechsel des WPU I ist nur in absoluten Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern zum Schuljahresende möglich. Bei einem Wechsel des WPU I ist die Versetzung in die Oberstufe ausgeschlossen! Ein Übergang in die Oberstufe ist dann aber über die erfolgreiche Teilnahme am MSA möglich.

Am Ende der Klassenstufe 6 wählen die Schülerinnen und Schüler aus diesem Angebot:

Für die Versetzung in die Oberstufe ist es NICHT erforderlich, die 2. Fremdsprache zu wählen! Diese muss dann jedoch in den Jahrgängen 11 - 13 durchgängig belegt werden.

Die Wahl wird über unsere Kommunikationsplattform IServ3 durchgeführt. Die Kurseinteilung erfolgt zu Beginn des 7. Schuljahres.

WPU II

An der Gemeinschaftsschule ist der WPU II ab der 9. Jahrgangsstufe eine mögliche Ergänzung des Unterrichtsangebotes. Er wird 2-stündig erteilt und die Wahl erfolgt für 2 Jahre! Ein Wechsel des WPU II ist nur in absoluten Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern zum Schuljahresende möglich.

Zu Beginn der Klassenstufe 9 wählen die Schülerinnen und Schüler aus diesem Angebot (einige Kurse werden nicht in jedem Schuljahr angeboten):

Die Wahl wird über unsere Kommunikationsplattform IServ3 durchgeführt. Die Kurseinteilung erfolgt zu Beginn des 9. Schuljahres.