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Gemeinschaftsschule mit Oberstufe Büdelsdorf

EDV-Nutzungsordnung - Teil Internetzugang - ausfüllbar

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Einen WLAN Zugang können Schüler ab dem 9. Jahrgang beantragen. Vorher lediglich, wenn es vom jeweiligen Klassenlehrer für nötig erachtet wird. Dieser bestätigt den Antrag dann zusätzlich mit seiner Unterschrift. 

Generell müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten bis einschließlich des 10. Jahrgangs den WLAN Antrag ebenfalls unterschreiben.

Ausgefülltes Dokument bitte per Mail an wlan@hhs-buedelsdorf.de senden oder direkt im Sekretariat in das dafür vorgesehene Fach legen!

Bitte beachten Sie, dass das Dokument vorzugsweise mit dem  Adobe Reader geöffnet und bearbeitet werden sollte.

Nach erfolgter Aufnahme erhalten Sie eine Email.



Internetzugang an der Heinrich-Heine-Schule

(ergänzender Vertrag zur EDV-Nutzerordnung der Heinrich-Heine-Schule Büdelsdorf)

Im Folgenden werden alle Geräte, die ihrer Art nach geeignet sind, sich selbst oder durch eine Handlung in das Schulnetzwerk per W-LAN einzubinden, als Arbeitsstation bezeichnet. Hierunter fallen z.B. PC, Notebook, Netbook, Tablet, Handy, Ipod und Spielekonsolen. Für eine Einbindung muss die Arbeitsstation über ein W-Lan Modul verfügen. Eine Kabelgebundene Einbindung ist derzeit technisch nicht möglich.

Wenn im Folgenden von Nutzer die Rede ist, sind immer alle Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, sowie Mitarbeiter der Heinrich-Heine-Schule Büdelsdorf gemeint.

Um mit eigenen Arbeitsstationen den Internetzugang der Heinrich-Heine-Schule nutzen zu können benötigt man
einen Zugang. Hierfür muss die entsprechende Arbeitsstation mit ihrer MAC-Adresse über einen Systemadministrator im Netzwerk registriert werden.

Nach der Registrierung ist eine W-Lan-Verbindung nur mit einem W-Lan Sicherheitskennwort möglich. Über die im Netzwerk registrierte Arbeitsstation ist eine direkte Nutzung der Kommunikationsplattform IServ nicht möglich, da kein Zugang zum schulinternen Netzwerk sondern lediglich ein Zugang zum Internet freigegeben wird. Ist mit einer eigenen Arbeitsstation eine W-Lan-Verbindung aufgebaut, kann (wie auch von außerhalb der Schule) der Zugang zu IServ über einen arbeitsstationseigenen Internetbrowser über das Internet erfolgen. Dazu muss sich jeder
Nutzer bei IServ als Benutzer anmelden. Die Einrichtung eines Internetzugangs über das Schulnetzwerk setzt voraus, dass die Lehrkraft schriftlich erklärt, diese Benutzerordnung gelesen zu haben und dass sie diese anerkennt.

1. Verantwortlichkeiten
Das Schulnetzwerk und der schulische Internetzugang werden von der der Heinrich-Heine-Schule Büdelsdorf betrieben und
alle dazu nötigen Entscheidungen obliegen der Schulleitung.

2. Nutzungsberechtigung
Nutzungsberechtigt sind alle Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie Mitarbeiter der Heinrich-Heine-Schule
Büdelsdorf im Rahmen ihrer unterrichtlichen und / oder dienstlichen Aufgaben und Tätigkeiten solange sie für die Heinrich-
Heine-Schule tätig sind und einen Zugang erhalten und bereits die EDV-Nutzungsordnung der HHS anerkannt und
unterzeichnet haben.
Die Schulleitung sowie von ihr beauftragte Systemadministratoren sind jederzeit berechtigt, Zugänge teilweise oder ganz, für
eine bestimmte Zeit oder immer zu sperren.

3. Weisungsrecht
Weisungsberechtigt gegenüber allen Nutzern ist die Schulleitung.
Des Weiteren sind die von der Schulleitung beauftragten Systemadministratoren Weisungsberechtigt gegenüber den
Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Mitarbeitern, die nicht zur Nutzergruppe der Systemadministratoren gehören.

4. Verhalten während der Nutzung des Internetzugangs der HHS
Veränderungen an der Konfiguration und den Installationen der schuleigenen Rechner, Drucker und Netzwerkserver, sowie
Manipulationen an der Hardwareausstattung sind untersagt.
Beim Auftreten von Störungen oder Unregelmäßigkeiten an Hard- und Software ist dies sofort einem der
Systemadministratoren oder dem Sekretariat zu melden.

5. Benutzung des Internetzugangs über das Schulnetzwerk
Das Anmelden im schuleigenen W-Lan ist ausschließlich mit einem W-Lan-Sicherheitsschlüssel und nur mit registrierten
Arbeitsstationen möglich. Unsachgemäßer Umgang sowie Weitergabe des W-Lan-Sicherheitsschlüssels führen zum Verlust
der Zugangsberechtigung.
Jeder Nutzer ist für alle Aktivitäten während seinen Arbeitssitzungen voll verantwortlich und trägt bei Verstößen gegen
geltendes Recht (Datenschutzgesetz, Jugendschutzgesetz etc.) die rechtlichen Konsequenzen.
Die Arbeitsstation mit der eine Lehrkraft den Internetzugang der HHS nutzt, ist von dieser zu keinem Zeitpunkt unbeaufsichtigt
zu lassen, da er/sie für alle erfolgten Aktionen die Verantwortung trägt.

6. Nutzung außerhalb des Unterrichts
Die Heinrich-Heine-Schule Büdelsdorf ermöglicht den Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie den Mitarbeitern den
Zugang zum Internet mit eigenen Arbeitsstationen während und auch außerhalb der Unterrichtszeit.

7. Nutzung von Informationen aus dem Internet
Die im Internet bereitgestellten Informationen können, bedingt durch die Art und Weise der Verbreitung, keiner ausreichenden
hausinternen Selektion unterworfen werden. Die Heinrich-Heine-Schule Büdelsdorf ist in keiner Weise für die Inhalte der über
ihren Internetzugang zu erhaltenden Informationen verantwortlich.
Der Besuch bzw. das Herunterladen von Seiten oder Dateien mit rechtsradikalen, rassistischen oder pornografischen Inhalten
verstößt gegen geltendes Recht.

8. Bereitstellen und Versenden von Informationen
Werden von den Nutzern über ihre eigenen Arbeitsstationen über den W-Lan-Zugang Informationen für das Internet
bereitgestellt oder in das Internet versandt, geschieht dies z. T. unter dem Namen der Heinrich-Heine-Schule Büdelsdorf.
Jede dieser Information kann deshalb durch die Allgemeinheit der Internetnutzer und -betreiber unmittelbar oder mittelbar mit
der Heinrich-Heine-Schule Büdelsdorf in Zusammenhang gebracht werden. Es ist deshalb untersagt, den Internetzugang der
Heinrich-Heine-Schule zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, das Ansehen der Schule in
irgendeiner Weise zu schädigen oder die gegen geltendes Recht verstoßen.

9. Datenschutz und Datensicherheit
Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten vor unbefugten Zugriffen besteht nicht.
Bei Unklarheiten bezüglich des Datenschutz und der Datensicherheit muss der Datenschutzbeauftragte der Schule zu Rate
gezogen werden.
In jedem Fall sind die Vorgaben des Datenschutzgesetzes einzuhalten. Die Verantwortung hierfür trägt der jeweilige Nutzer.

10. Zuwiderhandlungen
Zuwiderhandlungen gegen diese Benutzerordnung können neben dem (zeitweiligen)
Entzug der Nutzungsberechtigung für den Internetzugang der HHS weitere disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.

11. Fortbildungen
Für hausinterne, regionale und überregionale Lehrerfortbildungen in den Unterrichtsräumen der
Heinrich-Heine-Schule Büdelsdorf können besondere Regelungen getroffen werden, die rechtzeitig mit der Schulleitung
abzusprechen sind.

12. Genehmigung
Die Bekanntgabe der Genehmigung des Antrages und des WLAN – Sicherheitsschlüssels erfolgt mündlich durch die
Schulleitung oder den beauftragten Administrator per E-Mail.

13. Unterzeichnung
Mit meiner Unterschrift erkläre ich mein Einverständnis zur vorliegenden „Nutzungsordnung für den Internetzugang“. Ich
habe sie gelesen und verstanden. Ich bescheinige des Weiteren, dass ich die „EDV-Nutzerordnung der Heinrich-Heine-
Schule Büdelsdorf“ unterzeichnet habe.

Stand: Mai 2016